Begründung

Ein gut funktionierender Schienenverkehr ist essenziell für die klimabedingte Notwendigkeit einer raschen Mobilitätswende.
 
Die Deutsche Bahn AG hat im Schienenfernverkehr eine absolute Monopolstellung. Im Jahr 2019 konnte die Deutsche Bahn einen Marktanteil von 96% verzeichnen. Dementsprechend können Konkurrenzunternehmen nicht in Markt eintreten und für die Bahnkunden ein Alternativangebot schaffen. Schlechter quantitativer und qualitativer Service wird damit nicht bestraft. Das freie Spiel der Märkte wird behindert. Das Auftreten des DB-Konzerns ist durch die typischen Kriterien für den Missbrauch von Marktmacht gekennzeichnet:
  1. Schwächung oder Verdrängung von Wettbewerbern
  1. Marktzugang für schwächere Marktteilnehmer erschwert
  1. unangemessene und intransparente Verbraucherpreise
Somit sollte das Zuschussgeschäft Personenverkehr ausschließlich auf die Infrastruktur begrenzt werden, und somit die Profitabilität des operativen Geschäfts dem Management jedes agierenden Konkurrenten in gleichem Maße überlassen werden. Eine Gleichbehandlung jedes Konkurrenten durch den Staat wird somit leistbar.
 
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